Schwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei Hemme & Winkelmann

Der Schwerpunkt unserer beider Tätigkeitsbereiche liegt im gesamten Zivilrecht nebst Nebengebieten. Das Zivilrecht beschreibt und regelt die privaten Rechtsbeziehungen von natürlichen Personen untereinander, zwischen natürlichen und juristischen Personen und gegebenenfalls juristischen Personen untereinander. Das Zivilrecht ist vom öffentlichen Recht und dem Strafrecht abzugrenzen.

Sie finden praxisgerechte Lösungen für Ihre entsprechenden Rechtsprobleme. Die Tätigkeit kann dabei sowohl in einer vorbeugenden Beratung bestehen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Weiter beraten beide Rechtsanwälte Sie, wenn bereits eine Streitigkeit entstanden ist und sind dabei behilflich, zur Vermeidung etwaiger Rechtsstreitigkeiten außergerichtliche Lösungen zu finden. Wenn dies nicht mehr möglich ist, scheuen wir Beide uns auch nicht, Sie mit allem Nachdruck und allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgreich in gerichtlichen Verfahren zu vertreten.

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sowohl beide Rechtsanwälte als auch unsere Mitarbeiter sich ständig fort- und weiterbilden. Die Dynamik des Rechts und die sich ständig ändernde Gesetzgebung und Rechtsprechung machen dies einerseits unumgänglich, andererseits für beide Anwälte  selbstverständlich.

Insbesondere behalten wir Beide auch stets die „kaufmännischen“ Gesichtspunkte innerhalb des Vorgehens für Ihre Interessen im Blick, um nicht „mit Kanonen auf Spatzen“ zu schießen, wie es so treffend heißt – eine Kosten- und Nutzen-Analyse ist daher selbstverständlich.

Besondere Kompetenzen weisen die beiden Rechtsanwälte dadurch nach, dass Rechtsanwalt Hemme von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen bekommen haben.

Und Rechtsanwalt Winkelmann ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Familienrecht.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über die verschiedenen Einsatzbereiche.